Am 10.12.2024 hat der Oberriexinger Gemeinderat beschlossen, am 23.02.2025 ein Bürgerentscheid durchzuführen bzgl. der Frage:

Stimmen Sie zu, dass das Flurstück 5430 verkauft und dort ein Lebensmittelmarkt, Praxisräume, ein Regenrückhaltebecken und die Bäckerei Laier errichtet werden?

Unsere Kritik an der Formulierung der Fragestellung
(bitte klicken zum Aufklappen)

Die Formulierung der Fragestellung finden wir ungeschickt, da hier Lebensmittelmarkt, Praxisräume, Bäckerei Laier und Regenrückhaltebecken auf eine Stufe gestellt werden ohne jegliche Differenzierung.

Unserer Meinung nach geht es im Kern um den Lebensmittelmarkt. Die Errichtung der Praxisräume sowie der Bäckerei Laier wäre hiervon eine (sicherlich sinnvolle) Folge, aber dies ist der Frage nach einem Lebensmittelmarkt nachgelagert.

Der Bau eines Regenrückhaltebeckens kann dagegen vollkommen unabhängig vom Grundstücksverkauf und von der Errichtung eines Lebensmittelmarkts erfolgen. Daher sehen wir dies außerhalb der Fragestellung für den Bürgerentscheid – zumal die Fragestellung suggeriert, bei einem NEIN wäre auch der Bau von Regenrückhaltebecken nicht mehr möglich. Nach unserem Verständnis ist dies aber nicht der Fall (ansonsten hätte die Stadt unserer Meinung nach einen schweren handwerklichen Fehler begangen)!

Aus unserer Sicht wäre somit folgende Formulierung der Fragestellung sinnvoller gewesen:

Stimmen Sie zu, dass das Flurstück 5430 verkauft wird, um dort einen Lebensmittelmarkt mit angegliederten Praxisräumen sowie ein separates Gebäude für die Bäckerei Laier zu errichten?

Eine entsprechende Änderung der Fragestellung haben wir am 09.12.2024 bei der Gemeindeverwaltung und beim Gemeinderat per E-Mail angeregt sowie in der Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 verbal vorgebracht; dies wurde jedoch in der Sitzung mit Verweis auf formale Gründe abgelehnt.


Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg sagt bzgl. Bürgerentscheid [Quelle 12]:

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Ein Bürgerentscheid ist also keine „Meinungsumfrage“ oder dergleichen, sondern stellt tatsächlich eine Entscheidung dar, die einem Gemeinderatsbeschluss gleichkommt.

Wird die gestellte Frage mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet, heißt das, dass die Einwohnerschaft dem geplanten Vorhaben zustimmt. Dies bedeutet, dass das Vorhaben umgesetzt werden kann, aber nicht zwangsläufig auch umgesetzt werden muss. Zum Beispiel kann sich die Zulässigkeit und der Umfang der Bebauung durch das Bebauungsplanverfahren noch stark verändern oder gegebenenfalls auch zum Stopp des Projekts führen.

Wird die gestellte Frage mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet, heißt das, dass die Einwohnerschaft dem geplanten Vorhaben nicht zustimmt und dass es nicht umgesetzt werden darf. Diese Entscheidung kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid, nicht aber durch einen Gemeinderatsbeschluss, zurückgenommen werden.

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass die gestellte Frage nur dann als entschieden gilt, wenn entweder die Ja- oder die Nein-Stimmen mindestens das Quorum von 20% der Stimmberechtigten (nicht der abgegebenen Stimmen!) erfüllt; andernfalls fällt die Entscheidung zurück an den Gemeinderat.

Ausgehend von ca. 2600 Wahlberechtigten wären also mindestens ca. 520 Ja- oder mindestens ca. 520 Nein-Stimmen für den Bürgerentscheid notwendig.

Zu weiteren verfahrenstechnischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtverwaltung Oberriexingen, die Ihnen hier kompetent und umfassend weiterhelfen kann.

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